Allgemeine Geschäftsbedingungen der Prognosrechnung.at
Stand: 01.12.2021
Der Vertrag und alle Leistungen zwischen der S!MART thinking GmbH und dem Kunden unterliegen ausschließlich diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB"). Dies gilt auch für allfällige zukünftigen Verträge oder Leistungen, selbst wenn dabei nicht ausdrücklich auf die AGB Bezug genommen wurde, vorausgesetzt dass diesfalls nicht separate Geschäftsbedingungen von Prognoserechnung.at für anwendbar erklärt werden. Geschäftsbedingungen des Kunden gelten auch dann nicht, wenn Prognosrechnung.at ihnen nicht ausdrücklich widersprochen hat.
§ 1. Allgemeines
- Prognoserechnung.at in weiterer Folge als Prognoserechnung bezeichnet ist eine Marke der S!MART thinking GmbH.
- Die Prognoserechnung bietet dem Kunden auf seiner Webseite (derzeit prognoserechnung.at) eine Berechnungssoftware ("Software") und damit verbundene Services (Support, Updates, Wartung) an.
- Die Software und das Application Programming Interface (gemeinsam "System") werden über das Internet zugänglich gemacht. Für die Nutzung des Systems ist ein eigenständiger Internetzugang notwendig. Dieser ist nicht Leistungsgegenstand.
- Die Berechnung der Prognoserechnung unterliegt unterschiedlichen nationalen Rechtsordnungen und ist derzeit ausschließlich auf den österreichischen Markt angepasst. Eine Nutzung der Prognoserechnung in anderen Ländern ist daher ausdrücklich unzulässig.
- Prognoserechnung schließt Verträge nur mit Unternehmern ab. Der Kunde sichert mit dem Vertragsabschluss zu, Unternehmer zu sein, und hält Prognoserechnung in dieser Hinsicht schad- und klaglos.
§ 2. Kommunikation zwischen den Parteien
- Die Kommunikation von Prognoserechnung an den Kunden erfolgt über E-Mail. Der Kunde stimmt hiermit zu, dass ihm alle Nachrichten, Dokumente und Mitteilungen, selbst wenn diese rechtserheblich sind, derart zugestellt werden. Dies beinhaltet insbesondere folgende Informationen:
a) Änderungen dieser AGB oder der Preise,
b) Transaktionsbelege, Bestätigungen und alle anderen Account- oder Transaktionsinformationen,
c) Rechtliche, regulative oder steuerliche Offenlegungen oder Erklärungen, die Prognoserechnung dem Kunden bereitstellt. - Ungeachtet § 2.1 wird Prognoserechnung Preisänderungen, AGB-Änderungen, Einschränkungen des Leistungsumfangs, Rechnungen oder Kündigungen jedenfalls per E-Mail übermitteln.
- Die Wirksamkeit von Mitteilungen per E-Mail bleibt durch § 2.1 unberührt.
- Die Kommunikation vom Kunden an Prognoserechnung kann nur per E-Mail oder Meetfox erfolgen.
§ 3. Vertragsoptionen
- Der Kunde kann die Software 30 Tage gültiges Schnupper-Paket (= ein Monatsabschluss über Prognoserechnung) für eine Person zu einem Preis von EUR 149 erwerben. Weiters besteht die Möglichkeit des Erwerbs eines Profi-Paket (Jahresabo; Jahresabschluss für 12 Monate) für eine Person zu einem Preis von EUR 19 pro Monat. Zusätzlich ist es für den Kunden möglich in Absprache mit Prognoserechnung ein individuelles Angebot für ein Paket nach Maß zu erhalten.
- Bei dem Schnupper-Paket ist nach Ablauf der 30 Tage keine weitere Nutzung des Accounts möglich.
- Bei allen Pakten werden nach 6 Monaten nach Ablauf des Vertrags der Account inkl. der damit erfassten Daten unwiderruflich gelöscht. Soweit der Kunde solche Daten beibehalten möchte, z.B. weil ihn eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht trifft, ist der Kunde für die Sicherung der Informationen auf eigenen Datenträgern selbst verantwortlich.
§ 4. Vertragsabschluss und Kündigung
- Der Abschluss eines kostenpflichten Vertrags kommt nach der Annahme eines schriftlichen Angebots mit der Freischaltung des Systems durch Eingabe der vollständigen Firmen- und Zahlungsdaten in der Software zustande. Die Verrechnung der Vollversion beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses.
- Der Vertrag zur kostenpflichtigen Nutzung des Accounts wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Er kann von beiden Parteien jeweils zum Monatsletzten mit einer Frist von 30 Tagen gekündigt werden.
- Die Kündigung kann auf folgende Weise übermittelt werden:
o Per E-Mail an support@Prognoserechnung.at
o Postalisch an S!MART thinking GmbH, Bachzeile 3b/1 A-7035 Steinbrunn, Österreich - Nach erfolgter Kündigung werden im Rahmen einer Endabrechnung alle noch fälligen Zahlungen des Kunden ermittelt. Diese werden dem Kunden in Rechnung gestellt und sind prompt fällig.
- Prognoserechnung behält sich die Kündigung eines Vertrages aus wichtigem Grund (Missbrauch, unerlaubte Weitervermietung etc.) ausdrücklich vor.
§ 5. Preise
- Es gelten die auf der Webseite (derzeit www.Prognoserechnung.at) angeführten Preise, sofern kein schriftliches, individuelles Angebot vorliegt. Bei den angeführten Preisen für alle Produkte und Services handelt es sich ausschließlich um Nettopreise.
- Prognoserechnung behält sich Änderungen der angeführten Preise während der Vertragslaufzeit ausdrücklich vor. Preisanpassungen für laufende Verträge wird Prognoserechnung dem Kunden zumindest zwei Monate im Voraus ankündigen und ihm dabei ein vierzehntägiges Widerspruchsrecht einräumen. Widersprecht der Kunde nicht binnen dieser Frist, so gilt die Preisanpassung als akzeptiert. Im Fall des Widerspruchs behält sich Prognoserechnung die ordentliche Kündigung zum nächsten Termin ausdrücklich vor.
§ 6. Zahlung und Abrechnung
- Die Bezahlung der Rechnung erfolgt gemäß der zur Verfügung stehenden und vom Kunden gewählten Zahlungsart.
- Bei Bezahlung auf Rechnung werden alle Beträge binnen vierzehn Tagen ab Zustellung der Rechnung fällig.
- Wenn der Kunde Kreditkarte oder Lastschrift als Zahlungsart gewählt hat (und eine solche Zahlungsart für den Kunden verfügbar ist), ist der Kunde dafür verantwortlich, dass jederzeit gültige Daten in seinem Account hinterlegt sind. Alle Kunden mit der Zahlungsart Kreditkarte oder Lastschrift erklären und garantieren, dass die Berechtigung zur Verwendung der jeweiligen Daten gegeben ist und dass alle anfallenden Kosten auf diese Zahlungsart verrechnet und nicht abgelehnt werden können. Ist eine Abbuchung nicht möglich, ist Prognoserechnung verschuldensunabhängig berechtigt, jegliche Mehrkosten sowie Verzugszinsen dem Kunden weiter zu verrechnen.
- Im Verzugsfall schuldet der Kunde Verzugszinsen gem. § 456 UGB.
- Sollte ein Kunde mit Zahlungen mehr als vierzehn Tage in Verzug geraten, berechtigt das Prognoserechnung zur unverzüglichen Sperrung des Zugangs zum System, sowie zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags. Die offenen Forderungen bleiben dadurch unberührt.
§ 7. Nutzungsbedingungen des Systems
- Prognoserechnung stellt dem Kunden das System zur Nutzung der auf der Webseite www.Prognoserechnung.at beschriebenen Funktionalitäten bereit. Der Kunde hat ein auf die Vertragslaufzeit und zur Nutzung der Prognoserechnung in Österreich beschränktes, einfaches Nutzungsrecht.
- Der Kunde erhält kein Recht, die Software zu vervielfältigen, zu vermieten oder zu verleihen, zur Verfügung zu stellen, weiterzugeben, zu übertragen, subzulizenzieren, zu bearbeiten oder in irgendeiner Form zu verändern.
- Der Kunde ist verpflichtet, die Zugangsdaten für seinen Account vor der unberechtigten Kenntnisnahme Dritter zu schützen. Der Kunde ist insbesondere für eine angemessene Sicherheit und Kontrolle bei der Aufbewahrung aller Daten, insbesondere ID’s und Passwörter, die der Kunde zur Verwendung des Accounts benötigt, verantwortlich. Der Kunde wird Prognoserechnung sofort verständigen, wenn es zu einer unautorisierten Nutzung des Accounts oder zum Verlust von einer der genannten Informationen gekommen ist, oder ein solcher Verdacht besteht. Der Kunde hält Prognoserechnung in dieser Hinsicht für alle Schäden schad- und klaglos.
- Prognoserechnung ist nicht für Schäden haftbar, die dem Kunden aufgrund gestohlener oder gehackter Passwörter im Einflussbereich des Kunden entstehen.
- Dem Kunden ist es untersagt, das System von Prognoserechnung missbräuchlich in Anspruch zu nehmen. Der Kunde sichert zu, dass er keine Geräte und Einrichtungen, Software oder sonstige Daten in einer Weise nutzt, die zu Veränderungen des Systems führen können und/oder die Verfügbarkeit des Systems beeinträchtigen können.
- Ein Verstoß gegen diese Nutzungsbedingungen berechtigt Prognoserechnung zur unverzüglichen Sperrung des Zugangs zum System, sowie zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags.
§ 8. Leistungsumfang und Erreichbarkeit
- Der Leistungsumfang der Software ist auf der Seite www.Prognoserechnung.at dargestellt. Prognoserechnung ist berechtigt, den vereinbarten Leistungsumfang jederzeit zu ändern, wenn hierdurch eine Verbesserung des Systems eintritt, eine Änderung der Rechtslage dies erfordert, eine solche Änderung aufgrund der praktischen Erfahrungen zweckmäßig ist, oder wenn die Änderung handelsüblich ist und unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen dem Kunden zumutbar ist.
- Sonstige Leistungseinschränkungen wird Prognoserechnung dem Kunden zumindest zwei Monate im Voraus ankündigen und ihm dabei ein vierzehntägiges Widerspruchsrecht einräumen. Widersprecht der Kunde nicht binnen dieser Frist, so gilt die Leistungseinschränkung als akzeptiert. Im Fall des Widerspruchs behält sich Prognoserechnung die ordentliche Kündigung zum nächsten Termin ausdrücklich vor.
- Stellt Prognoserechnung zusätzlich zu dem Serviceangebot Software oder ein Service unentgeltlich bereit, erfolgt dies unter dem Vorbehalt jederzeitigen Widerrufs und stellt keine Verbindlichkeit für die Zukunft dar.
- Prognoserechnung erbringt die Services mit äußerster Sorgfalt und gewährleistet eine Verfügbarkeit des Service in Höhe von 99+% im Jahresmittel. Von dieser Verfügbarkeit ausgeschlossen sind Mängel und Ereignisse, die nicht von Prognoserechnung zu verantworten sind, sowie gewöhnliche Wartungsfenster.
§ 9. Datenschutz
- Die Parteien bekennen sich dazu, dass der Schutz und die Sicherheit von Daten ein essentieles Interesse beider Parteien sind.
- Der Kunde stellt als datenschutzrechtlicher Verantwortlicher sicher, die Bestimmungen des DSG und der DSGVO vollständig zu erfüllen, und bei Bedarf alle entsprechenden Einwilligungen einzuholen.
- Eine allgemeine Übersicht darüber, wie Daten verarbeitet werden und welche Maßnahmen zum Schutz und Sicherheit von Prognoserechnung gesetzt werden, kann hier aufgerufen werden: Sicherheit und Datenschutz.
- Soweit gesetzlich erforderlich, verpflichten sich beide Parteien zum Abschluss einer Auftragsverarbeitungsvereinbarung.
§ 10. Untersuchungs- und Rügepflicht
- Der Kunde ist verpflichtet, die Software nach erstmaligem Zugriff auf offensichtliche Mängel, die einem durchschnittlichen Kunden ohne weiteres auffallen, zu untersuchen und etwaige Mängel innerhalb von 2 Wochen mit einer detaillierten Mängelbeschreibung zu melden.
- Nicht-offensichtliche Mängel müssen spätestens 2 Wochen nach dem Erkennen durch den Kunden gemeldet werden.
- Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Software in Ansehung des betreffenden Mangels gem. § 377 UGB als genehmigt.
§ 11. Haftung
- Prognoserechnung haftet nicht für Schäden, die auf Handlungen Dritter, höhere Gewalt (z.B. Feuer- und Wasserschäden, direkter oder indirekter Blitzschlag etc.) oder Einwirkungen durch den Kunden bzw. dessen Mitarbeiter zurückzuführen sind.
- Darüber hinaus haftet Prognoserechnung in keinem Fall für entgangenen Gewinn, indirekte Schäden, Folgeschäden, ideelle Schäden, nicht erzielte Ersparnisse, Zinsverluste, Vermögensschäden und Datenverluste.
- Prognoserechnung haftet nicht für den Inhalt, die Richtigkeit oder die Vollständigkeit der durch den Kunden übermittelten Daten oder Informationen.
- Prognoserechnung übernimmt keine Haftung dafür, dass das durch Prognoserechnung bereitgestellte System allen Anforderungen des Kunden genügt und für den Kunden den gewünschten wirtschaftlichen Erfolg erzielt. Geschuldet ist einzig die beworbene Funktionalität.
- Für das Ausfüllen der Prognoserechnung ist eine entsprechende Fachkenntnis notwendig. Für alle Berechnungen und Ergebnisse ist ausschließlich der Ersteller verantwortlich, der die Eingabefelder und die zur Grunde liegenden Daten befüllt. Die von Prognoserechnung vorgeschlagenen Werte der Variablen sind errechnete Werte und dafür angewendete Methoden. Diese können jederzeit verändert oder angepasst werden.
- Prognoserechnung haftet nicht für leichte Fahrlässigkeit. Bei grober Fahrlässigkeit haftet Prognoserechnung bis zur Höhe des vom Kunden tatsächlich geleisteten Entgelts in den zwölf Monaten vor dem Schadenseintritt.
- Sollte der Kunde im Zusammenhang mit der Nutzung der Software Rechtsvorschriften übertreten, so hält er Prognoserechnung gegenüber sämtlichen daraus resultierenden Ansprüchen Dritter sowie allfällige Strafen schad- und klaglos.
§ 12. Konformität mit Gesetzen
Der Kunde gewährleistet, dass seine Verwendung des Systems und alle eingegebenen oder hochgeladenen Daten mit allen anwendbaren Rechtsvorschriften übereinstimmen und keine Rechte Dritter verletzt werden.
§ 13. Urheberrecht
Die Software und alle Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt und geistiges Eigentum von Prognoserechnung. Sollte Prognoserechnung bei der Ausführung dieses Vertrags Adaptierungen der Software für den Kunden vornehmen, verbleiben alle daraus resultierenden Urheber- und Nutzungsrechte an den Entwicklungen ausschließlich bei Prognoserechnung.
§ 14. Geheimhaltung
Die Parteien verpflichten sich zur strikten Geheimhaltung aller übermittelter, vertraulicher Informationen. Dies gilt auch unbeschränkt über die Laufzeit des Vertrags hinaus.
§ 15. Änderungen der AGB
Prognoserechnung behält sich vor, die AGB anzupassen oder zu ändern. Der Kunde wird über Änderungen der AGB in Textform informiert. Der Kunde kann diesfalls binnen zwei Wochen widersprechen. Widerspricht der Kunde den geänderten Geschäftsbedingungen nicht innerhalb dieser Frist, gelten die geänderten AGB als angenommen. Im Fall des Widerspruchs behält sich Prognoserechnung ausdrücklich vor, den Vertrag mit dem Kunden ordentlich zu kündigen.
§ 16. Schlussbestimmungen
- Erfüllungsort ist sowohl für die Leistung von Prognoserechnung als auch die Gegenleistung 7035 Steinbrunn, Bachzeile 3b/1.
- Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig. Wir haben jedoch das Recht, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners zu klagen.
- Der Kunde ist nicht berechtigt, alle oder einzelne Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Prognoserechnung ist berechtigt, einzelne oder alle Rechte aus dem Vertrag auf ein verbundenes Unternehmen oder auf eine neu entstehende Gesellschaft, sowie im Zuge eines Unternehmensverkaufs (unabhängig davon, ob es sich um eine Gesamtrechts- oder Einzelrechtsnachfolge handelt) an sonstige Dritte zu übertragen.
- Es gilt ausschließlich materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.
- Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB oder des Vertrags bedürfen der Schriftform.
- Die allfällige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrags oder dieser AGB lässt die Geltung der übrigen Vertragsbedingungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame, die der unwirksamen Bestimmung nach deren Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt.